Kooperation hebt gemeinsame Potenziale bei Kritischen Infrastrukturen, Smart Building Solutions und IoT-Lösungen
Die euromicron AG, ein mittelständischer Technologie-Konzern und Spezialist für die Vernetzung von Geschäfts- und Produktionsprozessen, hat die Funkwerk AG, Kölleda, als strategischen Ankerinvestor gewonnen. Die Funkwerk AG ist ein führender Anbieter von innovativen Kommunikations-, Informations- und Sicherheitssystemen und beabsichtigt, insgesamt bis zu rund 28 % des nach Durchführung der beschlossenen Kapitalmaßnahmen erhöhten Grundkapitals der euromicron AG zu erwerben.
„euromicron geht mit der Kapitalerhöhung einen richtungsweisenden Schritt. Ich begrüße das strategische Interesse von Funkwerk, enger mit euromicron zusammenzuarbeiten, um künftige Potenziale für beide Unternehmen zu schaffen. Wir stärken damit nicht nur unsere Finanzierungskraft erheblich, sondern stellen uns auch strategisch schlagkräftiger auf“, erläutert Bettina Meyer, Sprecherin des Vorstands der euromicron AG, die Transaktionen.
euromicron und Funkwerk schaffen mit der strategischen und langfristig ausgerichteten Beteiligung die Grundlage für eine enge Partnerschaft, die die technologische Lösungskompetenz beider Unternehmen stärkt und den Marktzugang erweitert. Durch das Ankerinvestment und die zu formierende Kooperation sollen gemeinsame Potenziale beider Unternehmen auf dem Gebiet der Kritischen Infrastrukturen sowie Synergien in den Bereichen Smart Building Solutions und IoT-Lösungen erschlossen werden.
Die Ausgabe der neuen Aktien soll in Form von Barkapitalerhöhungen in zwei Tranchen stattfinden. Mit der ersten Tranche wurden heute im Rahmen einer Privatplatzierung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre an Funkwerk 717.639 neue Aktien ausgegeben. Damit wird das Grundkapital der euromicron AG auf EUR 20.182.308,60, d.h. um 10 % erhöht. Vorstand und Aufsichtsrat der euromicron AG haben dazu heute beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft durch vollständige Ausnutzung des Genehmigten Kapitals um bis zu EUR 7.339.020 durch die Ausgabe von insgesamt bis zu 2.870.558 neuen auf den Namen lautende Stückaktien zu erhöhen. Der Platzierungspreis wurde auf EUR 3,40 je Aktie festgesetzt, so dass der Bruttoemissionserlös für die erste Tranche EUR 2.439.972,60 beträgt.
Die zweite Tranche soll im Rahmen einer Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht prospektfrei erfolgen. Vorbehaltlich der Eintragung der Durchführung der ersten Tranche wird das Grundkapital der Gesellschaft um einen weiteren Betrag von bis zu EUR 5.504.266,28 durch Ausgabe von bis zu 2.152.919 neuen, auf den Namen lautenden, Stückaktien erhöht. Funkwerk hat sich gegenüber der Gesellschaft verpflichtet, sämtliche von den bestehenden euromicron-Aktionären nicht gezeichnete Aktien zu übernehmen (sog. Backstop-Verpflichtung). Die Backstop-Verpflichtung der Funkwerk AG steht unter der Bedingung der kartellrechtlichen Freigabe in der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich. Der Beginn der Bezugsfrist ist für Ende Juli 2019 vorgesehen. Weitere Details sind dem Bezugsangebot zu entnehmen, das voraussichtlich am 25. Juli 2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Der Bezugspreis wurde auf EUR 3,40 je Aktie festgesetzt, so dass der Bruttoemissionserlös für die zweite Tranche bis zu EUR 7.319.924,60 betragen soll.
Die nächste ordentliche Hauptversammlung der euromicron AG findet am Donnerstag, den 29. August 2019, statt. In diesem Rahmen wird Funkwerk, vorbehaltlich der kartellrechtlichen Freigabe des Aktienerwerbs, voraussichtlich mindestens einen Kandidaten für die zur Neuwahl anstehenden Aufsichtsratssitze vorschlagen.
Der gesamte Bruttoemissionserlös der beiden Kapitalerhöhungen in Höhe von bis zu EUR 9.759.897,20 soll zur beschleunigten Umsetzung der strategischen Weiterentwicklung der euromicron AG, wie z.B. zur Digitalisierung von Serviceprozessen und dem weiteren Aufbau von digitalen Geschäftsmodellen für unsere Kunden sowie zur allgemeinen Unternehmensfinanzierung verwendet werden.
DISCLAIMER
NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN, VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER ÜBERMITTLUNG IN DIE BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER SÜDAFRIKA.
Wichtiger Hinweis:
Diese Mitteilung dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren und keine Ankündigung einer bevorstehenden derartigen Aufforderung in den Vereinigten Staaten von Amerika (die „Vereinigten Staaten“) oder irgendeinem anderen Land dar.
Die Wertpapiere der Gesellschaft sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung (der "Securities Act") oder bei den Wertpapieraufsichtsbehörden der einzelnen Bundesstaaten der Vereinigten Staaten registriert. Die Wertpapiere dürfen, außer im Anwendungsbereich eines Ausnahmetatbestands der Registrierungs- und Meldeanforderungen des Wertpapierrechts der Vereinigten Staaten sowie in Übereinstimmung mit allen anderen anwendbaren Rechtsvorschriften der Vereinigten Staaten, weder direkt noch indirekt in den oder innerhalb der Vereinigten Staaten angeboten, verkauft oder geliefert werden. Die Gesellschaft beabsichtigt weder, die Wertpapiere gemäß dem Securities Act registrieren zu lassen, noch ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten durchzuführen.
Im Vereinigten Königreich wird diese Mitteilung nur an Personen übermittelt und ist an (i) solche Personen gerichtet, die professionelle Anleger sind und die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die "Verordnung") fallen oder (ii) an Personen, die von Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung erfasst werden ("high net worth companies", "unincorproated associations", usw.) (im Folgenden werden diese Personen gemeinsam als „Relevante Personen“ bezeichnet). Diese Mitteilung richtet sich ausschließlich an Relevante Personen. Niemand, der keine Relevante Person ist, darf auf Grundlage dieser Mitteilung oder ihrer Inhalte handeln oder auf sie vertrauen. Jede Anlage oder Anlageaktivität auf die sich diese Mitteilung bezieht ist nur für Relevante Personen verfügbar und wird lediglich mit Relevanten Personen verhandelt werden.
Diese Mitteilung und alle im Zusammenhang hiermit veröffentlichten Materialien sind nicht an natürliche oder juristische Personen gerichtet oder zur Übermittlung an bzw. zur Nutzung durch solche natürlichen oder juristischen Personen bestimmt, die Staatsbürger oder Einwohner eines Staates, Landes oder einer anderen Jurisdiktion sind, dort ansässig sind oder sich dort befinden, wo die Übermittlung, Veröffentlichung, Zugänglichmachung oder Nutzung der Mitteilung und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Materialien gegen geltendes Recht verstoßen oder eine Registrierung oder Zulassung innerhalb einer solchen Jurisdiktion erfordern würde. Weder diese Mitteilung noch eine Kopie hiervon darf direkt oder indirekt in die Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada oder Japan oder Südafrika eingeführt oder übermittelt werden.